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1. Radfahrer-Vereinigung
1892 Schweinfurt e.V.


Radsportverein in Schweinfurt


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Die Mitgliederversammlung im Verein

Die Regeln für den Ablauf

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für sämtliche Mitglieder bindend. Ihre Zuständigkeiten ergeben sich aus der Satzung.

Satzungsänderungen, die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie die Wahl des Vorstands und die Entlastung des Vorstands gehören regelmäßig zu Ihren Aufgaben.

Die Mitgliederversammlung versteht sich als das Organ, das für grundsätzliche Entscheidungen zuständig ist. Die Mitgliederversammlung überwacht den Vorstand in seiner Geschäftsführungsaufgabe. Sie bedient sich dabei u.a. der Kassenprüfer oder Revisoren.

Die Satzung sieht in der Regel vor, dass für die Einberufung und die Leitung der Mitgliederversammlung der Vorstand oder, konkreter, der 1. Vorsitzende zuständig ist.

Es ist ratsam, vor der Mitgliederversammlung die entsprechenden Passagen der Satzung noch einmal genau zu lesen, um keine formellen Fehler zu begehen.