1. Radfahrer-Vereinigung
1892 Schweinfurt e.V.
Radsportverein in Schweinfurt
Loading
Webkatalog Fahrrad | Vereinsrecht - Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung im Verein
Die Regeln für den Ablauf
Die
Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für sämtliche Mitglieder bindend. Ihre Zuständigkeiten ergeben sich aus der Satzung.
Satzungsänderungen, die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie die Wahl des Vorstands und die Entlastung des Vorstands gehören regelmäßig zu Ihren Aufgaben.
Die Mitgliederversammlung versteht sich als das Organ, das für grundsätzliche Entscheidungen zuständig ist. Die
Mitgliederversammlung überwacht den Vorstand in seiner Geschäftsführungsaufgabe. Sie bedient sich dabei u.a. der Kassenprüfer oder Revisoren.
Die
Satzung sieht in der Regel vor, dass für die Einberufung und die Leitung der Mitgliederversammlung der
Vorstand oder, konkreter, der 1. Vorsitzende zuständig ist.
Es ist ratsam, vor der Mitgliederversammlung die entsprechenden Passagen der Satzung noch einmal genau zu lesen, um keine formellen Fehler zu begehen.